Information
Neue Kennzeichnung nach dem 1. August
Mit 1. August 2013 wurde die Kennzeichnung der EPAL Europaletten geändert. Alle übrigen Parameter der EPAL Europaletten bleiben unverändert. Die im EPAL System produzierten Paletten werden auf der Grundlage der UIC Norm 435-2 (basierend auf EN 13698-1) erzeugt und erfüllen alle technischen und qualitativen Parameter.
DIE SEIT 1. AUGUST 2013 GÜLTIGE EPAL EUROPALETTEN KENNZEICHNUNG
Lizenznummer – dreistellige Bezeichnung.
Produktionsjahr – einstellige Bezeichnung.
Produktionsmonat – zweistellige Bezeichnung.
Jede im Rahmen des garantierten EPAL Qualitätssystems produzierte neue Palette muss phytosanitären Kontrollen nach ISPM 15 unterzogen werden. Die Durchführung der phytosanitären Behandlung ist durch ein entsprechendes Zeichen auf dem zentralen Klotz bestätigt.
- EPAL Zeichen im Oval auf dem linken Klotz (zumindest eine von beiden leserlich)
- EPAL Zeichen im Oval auf dem rechten Klotz (zumindest eine von beiden leserlich)
- Kontrollclip auf dem zentralen Klotz (obligatorisch für neue Paletten)
- Reparaturnagel auf dem zentralen Klotz (für sortierte oder reparierte Paletten
- zur Bestätigung der Authentizität der Paletten und Einhaltung der erforderlichen Parameter)
Lizenznummer – dreistellige Bezeichnung.
Produktionsjahr – einstellige Bezeichnung.
Produktionsmonat – zweistellige Bezeichnung.
Jede im Rahmen des garantierten EPAL Qualitätssystems produzierte neue Palette muss phytosanitären Kontrollen nach ISPM 15 unterzogen werden. Die Durchführung der phytosanitären Behandlung ist durch ein entsprechendes Zeichen auf dem zentralen Klotz bestätigt.

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